Das Architekturbüro Fabian Kögel ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um jegliche Art von Bauangelegenheiten wie Umbau, Anbau oder Neubau sowie Sanierung und Instandsetzung. Speziell in den Bereichen Hotellerie- und Gastgewerbe können wir auf eine jahrelange erfolgreiche Zusammenarbeit mit den verschiedensten Hotelbetrieben und Gaststätten im Allgäu und Kleinwalsertal zurückblicken.
Mit Ihnen als Bauherr entwickeln wir gemeinsame Konzepte mit praxisbezogener Planung und frühzeitiger Kostenermittlung bis hin zur Kostengarantie bei der Durchführung der Bauvorhaben. Egal ob Einfamilien- oder Mehrfamilienwohnhäuser - auch in diesen Bereichen wird die funktionelle Planung mit Kostensicherheit kompetent von uns als Architekturbüro umgesetzt.
Egal in welcher Größe Sie Ihr Bauvorhaben planen, durch die engagierten Mitarbeiter im Architekturbüro Fabian Kögel sowie ein umfangreiches Netzwerk aus Fachplanern, Ingenieuren und Handwerksbetrieben können wir Ihnen im abgesteckten Zeitraum Ihre Träume verwirklichen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Fabian Kögel
Architekt
Ausbildung zum Zimmerer
Bachelorstudium (B.A.) an der Hochschule Augsburg
Masterstudium (M.Sc.) an der Hochschule Wismar als berufsbegleitendes Fernstudium
Mitglied der Bayrischen Architektenkammer
Seit 2018 im Bauplanungsbüro Kögel tätig
2023 Übernahme des Büros von Alfons Kögel als Architekturbüro Fabian Kögel
Kerstin Linnenbank
Bautechnikerin
Ausbildung zur Schreinerin
Ausbildung zur Bauzeichnerin
Technikerschule mit Abschluss Bautechnikerin (Hochbau)
Seit 2012 Mitarbeiterin im Büro Kögel
Alfons Kögel
Bautechniker
Ausbildung zum Bauzeichner
Fernstudium zum Bautechniker (Hochbau)
Ab 1991 eigenes Planungsbüro und Mitarbeiter im Architekturbüro Horle + Müller
2001 Übernahme des Architekturbüros Horle + Müller, als Architekturbüro Horle + Kögel
2006 Umfirmierung zum Bauplanungsbüro Alfons Kögel als Einzelunternehmer
2023 Übergabe des Büros an Sohn Fabian Kögel
Alfons Kögel unterstützt das Architekturbüro weiterhin mit seiner jahrelangen Erfahrung als freier Mitarbeiter